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BETRACHTUNG VON ANLAGEN NACH MASCHINENRICHTLINIE (HERSTELLERRECHT)

Das grundlegende Regelwerk zur Gestaltung einer sicheren Maschine ist die Maschinenrichtlinie. Sie ist europaweit gültig und gibt eine Reihe von Anregungen vor, bei deren Befolgung eine maximale Sicherheit der Maschine erreicht werden kann. Für das Inverkehrbringen einer neuen Maschine in Europa ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Hersteller können sich die CE-Kennzeichnung selbst ausstellen, müssen damit aber garantieren, dass sie ihre Maschine gemäß den Grundsätzen der Maschinenrichtlinie konstruiert haben. Somit müssen sich Unternehmen in Europa an die Maschinenrichtlinie halten.