Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle Beteiligten die für sie wesentlichen Informationen erhalten. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab. Die Mitarbeiter/-innen können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden. Informierte und motivierte Beschäftigte sind eine der Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen.
Bei dieser umfangreichen Aufgabe, kann Sie unser Online Unterweisungs Tool erfolgreich unterstützen!
- Allgemeines
- Leistungen
- Gut zu wissen
Unterweisungen sind ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Darüber hinaus ergibt sich die Verpflichtung zur Unterweisung auch aus einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und anderen Vorschriften.
Es ist die Aufgabe des Unternehmers, die Unterweisungen durchzuführen.
Laut Vorgaben der DGUV müssen Unterweisungen:
Gesetze und Vorschriften (Auszug), die Unterweisungen fordern:
- Arbeitsschutzgesetz §12
- Betriebssicherheitsverordnung §9
- Gefahrstoffverordnung §14
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch §15
- DGUV Vorschrift 1 §4,§31
- Mutterschutzgesetz (MuSchArbV §2)
- Jugendschutzgesetz §29