Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die verschiedenen rechtlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung hinsichtlich Grenzwerten am Arbeitsplatz eingehalten werden. Messungen dienen dazu, die Grenzwerte festzustellen und Maßnahmen einleiten zu können.
Wir helfen Ihnen durch qualifizierte Messverfahren und der darauffolgenden Beratung die Einhaltung der Grenzwerte zu erreichen.