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Die Maschinenrichtlinie (MRL) regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). ... Auch eine "Gesamtheit von Maschinen", die im allgemeinen Sprachgebrauch als Maschinenanlage, verkettete Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet wird, ist eine Maschine im Sinne der MRL. Im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG spricht man von einer "Gesamtheit von Maschinen", wenn Einzelmaschinen zusammenwirken, beziehungsweise so angeordnet sind, dass sie als geschlossene Einheit anzusehen sind. Bei Zusammenfassung verschiedener, auch CE-gekennzeichneter Maschinen ist zu klären, ob diese Zusammenfassung eine neue "Gesamtanlage" erzeugt. Diese Konstellation müsste dann einer neuen Konformitätsbewertung unterzogen und mit einer neuen Gesamtkonformität versehen werden.
Dadurch wird der Betreiber auf einmal zum Hersteller der Anlage.
Wir bewerten für Sie die produkionstechnischen und sicherheitstechnischen Zusammenhänge, betrachten die Schnittstellen und stellen Ihnen ein Bewertungskonzept als Dokument zur Verfügung. Wir analysieren mit den jeweiligen Herstellern der Einzelkomponenten die Schnittstellen der Anlagenteile untereinander. Sollte eine "Gesamtheit von Maschinen" als Ergebnis vorliegen, können Sie uns für die weitere Erstellung der jeweilgen Unterlagen zur "Neu-Konformität" ebenfalls nutzen bzw. beauftragen.
Unsere Mitarbeiter besitzen langjährige Erfahrung mit Anlagen aus verschiedensten Branchen und besitzen Kontakte zu bekannten Herstellern. Wir suchen für Sie rechtskonforme, aber gleichzeitig auch pragmatische Lösungen.