- Allgemeines
- Leistungen
- Gut zu wissen
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben in der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl der Brandschutzhelfer (ASR A2.2 Pkt 7.3) i.d.R. ca. 5 % der anwesenden Beschäftigten (Fortbildung in Abständen v. 3 bis 5 Jahren (DGUV I 205-023)).
Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 erfüllen.
Auffrischung der Kenntnisse nach DGUV Information 205-023 auf:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praxis in der Handhabung und Funktion, sowie Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
Abschlusszertifikat mit der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
Die Schulungen und Ausbildungen finden in unserem modernen Schulungszentrum (ASZ Bocholt/Rhede e.V., Frankenstrasse 32, 46395 Bocholt) statt. Schulungen und Ausbildungen können über unsere Schulungsabteilung unter Tel. 02871 21805 21 oder per E-Mail schulungen@asz-bocholt.de angefragt werden. Anstehende Termine entnehmen Sie bitte der Hompage.