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Gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber die Pflicht, Ausmaß, Art und Dauer der inhalativen Exposition zu ermitteln und zu beurteilen. Entsprechend der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ ist diese TRGS bei der Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition anzuwenden, wenn
- 1. bei der Anwendung standardisierter Arbeitsverfahren (siehe Nummer 1 Abs. 3) Arbeitsplatzmessungen zur Wirksamkeitsüberprüfung vorgesehen sind oder
- 2. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen keine standardisierten Arbeitsverfahren angewendet werden.
Wir bieten Ihnen den Einsatz von Standardröhrchen für die schnelle Untersuchung von bekannten Gasen vor Ort an.
Jedes der Präzisions-Gasspürröhrchen enthält spezielle Reagenzien, die auf die zu messende Zielsubstanz feinstufig abgestimmt sind und schnell eine exakt verfärbte Grenzschicht bilden. Insgesamt stehen vielfältige Standardröhrchen für die Detektion von verschiedenen Gasen zur Verfügung.
Wird mittels einer präzisen Vakuumpumpe eine definierte Luftmenge durch das Röhrchen gesaugt, verfärbt sich das Reagenz entsprechend der Konzentration der Zielsubstanz. Die Konzentration kann anhand einer kalibrierten Skala direkt auf dem Röhrchen abgelesen werden.
Auf einer Tabelle findet man nun die Anzahl Hübe und nebenstehend die Konzentration des Schadstoffs.
Bitte beachten Sie, dass wir uns zuerst über das zu messende Gas bzw. die Leitsubstanz verständigen müssen.
Erst danach können wir die notwendigen Prüfröhren bestellen.
Ein Vorhalten der jeweilig benötigten Prüfröhrchen ist aufgrund der Haltbarkeitsvorschriften nicht zielführend.