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§5 Arbeitsschutzgesetz fordert neben der Beurteilung der physikalischen, der stoffmäßigen und der biologischen Gefährdungen auch eine Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz als Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unsere Arbeitsmediziner/innen helfen Ihnen bei dieser Betrachtung und bei der Erabeitung von Lösungsvorschlägen.
Wir gehen bei der Erabeitung wie folgt vor:
1. Konzept erarbeiten: Oftmals wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Unternehmen nur halbherzig und konzeptlos angegangen. Dies wollen wir ändern und strukturieren.
2. Qualifizierung der Führungskräfte: Führungskräfte sind Potenzialträger im Unternehmen. Sie tragen eine hohe Verantwortung für ihre Bereiche und übernehmen Personalverantwortung für ihre Mitarbeiter. Die Führungskräfte und vor allem der Chef müssen im Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit ins Boot geholt werden, damit dieser gelingt.
3. Pilotprojekt: Wer die Akzeptanz und den Erfolg des Prozesses der Ermittlung psychischer Belastungen im Unternehmen erhöhen will, sollte ein Pilotprojekt starten. Das macht vor allem bei größeren Unternehmen Sinn. Hier können in einem ausgewählten Bereich wertvolle Erfahrungen gesammelt werden.
4. Ermittlung der psychischen Gefährdung: Viele Unternehmen steigen erst an dieser Stelle in die Gefährdungsbeurteilung ein. Jedoch hat man so großes Potenzial verschenkt. Wer glaubt, mit angeblich standardisierten Fragebögen agieren zu können, wird kein gutes Ergebnis erzielen oder nur unzureichende Rückschlüsse aus der Befragung der Belegschaft ziehen. Neben Fragebögen haben sich auch Analyseworkshops oder Begehungen und Interviews mit den Arbeitnehmern bewährt. Um diese Techniken professionell einzusetzen, ist externe Unterstützung empfehlenswert.
5. Schwerpunktsetzung: Psychische Belastungen können vielfältig sein und wirken sich auf jedes Individuum unterschiedlich aus. Daher sind auch die psychischen Beanspruchungen recht individuell. Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen müssen daher Schwerpunkte gesetzt werden, die nicht auf den einzelnen Mitarbeiter abzielen, sondern vielmehr auf tätigkeitsspezifische und abteilungsspezifische Aspekte.
6. Maßnahmenumsetzung: Die aus den Befragungen, Workshops oder Begehungen und Interviews gewonnen Erkenntnisse über die psychischen Belastungen müssen nun strukturiert ausgewertet werden. Aus den Ergebnissen müssen Maßnahmen festgelegt werden, um die Auffälligkeiten in bestimmten Tätigkeitsbereichen beziehungsweise in Abteilungen zu verbessern.
7. Wirksamkeitsüberprüfung und Dokumentation: Letztlich will man natürlich wissen, ob die Beurteilung der psychischen Belastungen im Unternehmen und die dafür ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung etwas gebracht haben. Dazu ist in erster Linie eine Dokumentation der Ergebnisse notwendig. Die Dokumentation ist aber auch für die rechtssichere Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung von Bedeutung.
Richtig umgesetzt beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych betriebswirtschaftlich hochrelevante Effekte wie die:
- Reduzierung von Krankheitstagen/Fehlzeiten und der Mitarbeiterfluktuation
- Verringerung von Prozesskosten durch optimale Abläufe und eine effiziente Zusammenarbeit
- Ertragssteigerung durch die Förderung von Potenzialen, Wissen und Können auf allen Ebenen
- Implementierung starker Führungskräfte und Teams
- Steigerung der Motivation, Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter