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Präventionsseminar Rauchen

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Am Arbeitsplatz führen Suchtprobleme zu gesundheitlichen Problemen der Beschäftigten, zu Fehlzeiten und Fehlverhalten – mit zahlreichen weiteren Folgen, bis hin zu Unfällen und Produktionsausfall. Arbeitgeber können mit Präventionsmaßnahmen vorbeugen und im Einzelfall einen guten Weg finden, auf Suchtverhalten angemessen zu reagieren. Der Besitz und das Verteilen illegaler Drogen ist strafbar. Der Konsum ist nicht generell verboten. Daher bedarf es innerbetrieblicher Regelungen, die klarmachen, dass der Konsum illegaler Drogen nicht toleriert wird. Etwa 8,5 Millionen Nichtraucher sind Passivrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt. Da nicht nur Raucher selbst von den negativen Folgen des Tabakkonsums betroffen sein können, ist der Schutz vor den gesundheitlichen Belastungen durch Passivrauchen ein wichtiger Baustein betrieblicher Präventionsmaßnahmen. Durch Passivrauchen können die gleichen Erkrankungen wie durch aktives Rauchen verursacht werden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber deshalb dazu, Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.