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Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet, in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden (oder an anderer Stelle systematisch erfasst werden). Die durch diese Regelung geforderte Vorgehensweise ist bereits deshalb erforderlich, da der Arbeitgeber ohne die systematische Erfassung der in seinem Betrieb verwendeten Gefahrstoffe nicht in der Lage wäre, seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nachzukommen.
Unter dem Gesamtmotto "Gefahrstoffmanagement" erstellen wir Ihnen einen Gefahrstoffkataster. Dazu gehen wir folgendmaßen vor:
- Schritt 1: Erfassen aller für Sie relevanten Stoffe, die in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen anhand der von Ihnen bereit gestellten Sicherheitsdatenblättern
- Schritt 2: Prüfung aller Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität
- Schritt 3:Tabellarische Erfassung der einzelnen Stoffe und den wichtigen Daten (Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstufung des Gefahrstoffs (z. B. H-Sätze), Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen und Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sind.
Zum Gefahrstoffmanagement gehört auch die Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffe und das Erstellen von Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe. Die Erstellung dieser Dokumente kann auch von uns geleistet werden.