« zurück

Einstufung feuergefährlicher Bereiche

  • Allgemeines
  • Leistungen
  • Gut zu wissen

Kann der mögliche Kontakt von leicht entzündlichen Stoffen, Stäuben, Gasen oder Flüssigkeiten in gefahrdrohender Menge mit elektrischen Betriebsmitteln nicht sicher ausgeschlossen werden, so ist eine Beurteilung notwendig, die eine feuergefährliche Betriebsstätte ausschließt oder festlegt. Die Festlegung hat zum Teil kostenintensive Auswirkungen auf die Elektroinstallation des Raumes und dem Verhalten des Feuerversicherers.