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Die Technische Regel für Arbeitsstätten – ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ – legt wichtige Anforderungen fest, um die Sicherheit im Brandfall zu erhöhen. Löschmitteleinheiten (LE) sind eine Hilfsgröße, die die ASR A2.2 eingeführt hat. Sie sollen es erleichtern, die Leistungsfähigkeit unterschiedlichster Feuerlöscher zu vergleichen und das gesamte Löschvermögen im Betrieb zu ermitteln. Feuerlöschern wird hierbei eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet. Gleichzeitig ist die Art und Benutzung der jeweilige Arbeitsstätte mit zu beachten.
Wir erstellen Ihnen eine Dokumentation mit Beachtung der jeweilgen Betriebsstruktur. Die Dokumentation wird entsprechend der ASR A 2.2 erstellt und klärt auch die Frage einer erhöhten Brandgefährdung. Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Löschmitteleinheiten ist Grundlage für die Bereitstellung von Feuerlöscheinheiten (Löscher, Sprinkleranlagen u.ä.). Eine Bewertung der Erkenntnisse mit Maßnahmenvorschlägen wird zum Schluss bereit gestellt.
Die ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.