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Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert die ArbStättV hinsichtlich der „Maßnahmen gegen Brände“, doch Sie müssen auch die Gefahrstoffverordnung berücksichtigen:
Ohne brennbares Material entsteht schließlich kein Brand, und selbst Holz, Papier und Kunststoffe zählt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 zu den brennbaren Gefahrstoffen. Mit der Ermittlung von Brand und -Explosionsgefährdungen finden Sie erstens heraus, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, damit Ihre Mitarbeiter im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können (ASR A2.2, Punkt 5.1 „Branderkennung und Alarmierung“). Zweitens stellen Sie damit fest, ob die Brandgefährdung in Ihrem Betrieb normal oder erhöht ist. Daraus ergibt sich, ob die Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen ausreicht (ASR A2.2, Punkt 5.2), oder ob Sie zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung ergreifen müssen (ASR A2.2, Punkt 6.2). Dabei handelt es sich sowohl um zusätzliche Feuerlöscheinrichtungen, als auch um Maßnahmen, die nach der TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ nötig sind.
Welche Leistung wir Ihnen bieten:
- Bewertung des Zustandes
- Brand- und Explosionsgefahren in Abhängigkeit der Art und Menge eingesetzter/entstehender brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz beurteilen
- Maßnahmen zu Vermeidung oder Verringerung der Gefahren festlegen (Notfallmanagement)
- Prävention
- Brand- und explosionsgefährdete Bereiche festlegen und mit Hilfe von Warnschildern kennzeichnen
- In gefährdeten Bereichen Maßnahmen der Zündquellenvermeidung treffen
- Vorgehenswesie bei Alarm mit Fluchtwegen und Rettungsplan aufstellen und veröffentlichen
- Feuerlöscher in ausreichender Menge bereitstellen
- Unterweisung der Mitarbeiter:
- Verhalten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen
- Brandschutzbeauftragte und eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelfer benennen und ausbilden
- Bei Arbeiten mit Zündgefahren in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen und in einem Erlaubnisschein dokumentieren
Bitte beachten Sie, dass wir die aus der Beurteilung entstandenen Maßnahmen und Funktionen, wie z.B. Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter u.s.w. ebenfalls anbieten. Weiterhin bieten wir Ihnen auch, bei bestehenden Explosionsgefahren die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes an.