- Allgemeines
- Leistungen
- Gut zu wissen
Betriebsanweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in den Unternehmen. Sie klären die Mitarbeiter über arbeitsplatzbedingte und tätigkeitsbezogene Gefahren auf und helfen dadurch effektiv das Unfallrisiko zu minimieren. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber mögliche Gefahren ermitteln, die von einem Arbeitsmittel ausgehen können. Danach lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen und in einer Betriebsanweisung formulieren. Auch aus der Bedienungsanleitung des Herstellers können wichtige Informationen für die Betriebsanweisung verwendet werden, wenn sie entsprechende Informationen enthält.
Wir erstellen Ihnen Betriebsanweisungen für Anlagen/Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung. Dabei achten wir auf eine verständliche Darstellungweise und fassen Schwerpunkte zusammen. Wir vermitteln die nötigsten Informationen und formulieren diese in kurzen und verständlichen Sätzen. Der Umfang unserer Betriebsanweisungen umfasst meistens eine DIN-A-4 – Seite.
Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung eines Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsanweisung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen. Die Betriebsanweisungen müssen bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.