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Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung (in der Regel mind. einmal jährlich) nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden. Für die Prüfung von Leitern und Tritte wurden spezielle Werte innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Diese Werte sind die Grundlage für Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfung. Die Prüfung von Leitern und Tritten erfolgt nach TRBS 2121 Teil 2.
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach TRBS 2121 Teil 2 ist durch eine befähigte Person durchzuführen.
Die Teilnehmer werden befähigt, Leitern und Tritte zu prüfen. Dies erfolgt in Anlehnung an die DGUV Information 208-016, die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 2. Die Themen sind:
- Rechtliche Grundlagen
- Anforderungen an Leitern und Tritte (Anlegeleitern, Stehleitern, Tritte/Tritthocker)
- Einsatz von Leitern und alternative Verfahren
- Umgang mit Leitern, bestimmungsgemäße Verwendung
- Unfallgefahr
- Rechte und Pflichten der befähigten Person und des Nutzers
- Praxisübung, Dokumentation
Jeder Mitarbeiter bekommt nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat als Nachweis.
Die Schulungen und Ausbildungen finden in unserem modernen Schulungszentrum (ASZ Bocholt/Rhede e.V., Frankenstrasse 32, 46395 Bocholt) statt. Schulungen und Ausbildungen können über unsere Schulungsabteilung unter Tel. 02871 21805 21 oder per E-Mail schulungen@asz-bocholt.de angefragt werden. Anstehende Termine entnehmen Sie bitte der Hompage.