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Nach § 22 SGB VII hat ein Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Sicherheitsbeauftragten sollen die Mitarbeiter und die Führungskräfte in ihrem Bereich unterstützen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen. Die Sicherheitsbeauftragten helfen, dass Abläufe sicherer werden und Unfälle vermieden werden können. Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten: Sie weisen Vorgesetzte auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren hin. Sie informieren Kolleginnen und Kollegen über Gefährdungen. Sie geben Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Sie wirken in Arbeitsschutzgremien mit. Wie viele Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen erforderlich sind, hängt insbesondere von der Zahl der Beschäftigten und der betrieblichen Gefährdungssituation ab.
In diesem Seminar werden alle notwendigen Kompetenzen für die Funktion als Sicherheitsbeauftragter vermittelt, um Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen langfristig gewährleisten zu können. Unsere Ausbildungsziele sind darauf aufgebaurt, die Sicherheitsbauftragten in ihrer betrieblichen Praxis zu unterstützen und ihnen dazu Handlungshilfen zu geben. Damit ein möglichst enger Realitätsbezug erreicht wird, werden folgende Punkte nachvollziehbar geschult:
- Erkennen von Gefährdungen und Belastungen
- Wahrnehmung möglicher Schutzmaßnahmen
- Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen
und Abstimmung mit den Unternehmen bzw. Vorgesetzten.
Weitere Themen:
- Kommunikation im Umgang mit Konflikten
- Besprechungsmanagement
- Selbstorganisation
- Gesprächsführungs- bzw. Verhandlungstechnik
- Organisation von Teamarbeit
- Zeitmanagement
Die Schulungen und Ausbildungen finden in unserem modernen Schulungszentrum (ASZ Bocholt/Rhede e.V., Frankenstrasse 32, 46395 Bocholt) statt. Schulungen und Ausbildungen können über unsere Schulungsabteilung unter Tel. 02871 21805 21 oder per E-Mail schulungen@asz-bocholt.de angefragt werden. Anstehende Termine entnehmen Sie bitte der Hompage.