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Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben in der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl der Brandschutzhelfer (ASR 2.2 Pkt 7.3) i.d.R. ca. 5 % der anwesenden Beschäftigten (Fortbildung in Abständen v 3 bis 5 Jahren (DGUV I 205-023)).
Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 erfüllen.
Wir vermitteln Ihnen folgende Inhalte nach DGUV Information 205-023:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praxis in der Handhabung und Funktion, sowie Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
Abschlusszertifikat mit der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
Die Schulungen und Ausbildungen finden in unserem modernen Schulungszentrum (ASZ Bocholt/Rhede e.V., Frankenstrasse 32, 46395 Bocholt) statt. Schulungen und Ausbildungen können über unsere Schulungsabteilung unter Tel. 02871 21805 21 oder per E-Mail schulungen@asz-bocholt.de angefragt werden. Anstehende Termine entnehmen Sie bitte der Hompage.