- Allgemeines
- Leistungen
- Gut zu wissen
- Downloads
Die berufsgenossenschaftliche Verordnung DGUV Vorschrift 52 besagt, dass nur Personen einen Kran führen dürfen, „die […] im Führen und Instandsetzen eines Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben". Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Kranes legen Sie in unserem Grundlehrgang. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Sie grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein und durch Übung einen sicheren Umgang erwerben.
Die Kranführer-Ausbildung richtet sich an Personen, die Brücken-, Portal-, Hallen-, LKW Ladekrane bedienen oder bedienen werden.
Wir vermitteln Ihnen folgende Inhalte nach DGUV Grundsatz 309-003:
- Gesetzliche Vorschriften der BG
- Verantwortung
- PSA
- Unfall-Statistik
- Rechtzeitiges Erkennen von Gefahren
- Krantechnik und Kranbauarten
- Physikalische Grundlagen
- Grundelemente der Kranarten
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsverhalten
- Sachgemäße Fahrweise
- Pendeln und Kontern von Lasten
- Die tägliche Einsatzprüfung vor Arbeitsaufnahme
- Anschlagen von Lasten, Handzeichen
- Tragmittel, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel
- Tägliche Einsatzprüfung, laufende Kontrolle
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Jeder Mitarbeiter bekommt nach bestandener Prüfung einen personalisierten Fahrausweis ausgehändigt.
Die Schulungen und Ausbildungen finden in unserem modernen Schulungszentrum (ASZ Bocholt/Rhede e.V., Frankenstrasse 32, 46395 Bocholt) statt. Schulungen und Ausbildungen können über unsere Schulungsabteilung unter Tel. 02871 21805 21 oder per E-Mail schulungen@asz-bocholt.de angefragt werden. Anstehende Termine entnehmen Sie bitte dieser Hompage.