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Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Wir helfen Ihnen bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen.
Wir erstellen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält.
Wir fertigen die sogenannten „Unterlagen“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.
In der Bauphase organisieren und koordinieren wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.
Laut § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt. Die Vorankündigung muss spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt werden. Darüber hinaus ist sie auf der Baustelle sichtbar auszuhängen. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung notwendig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden (z.B. Arbeiten mit möglicher Absturzhöhe von mehr als 7 m).