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Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und deren kontinuierliche Fortschreibung ist das Kernstück des Arbeitsschutzes. Gefordert ist diese sowohl im Arbeitsschutzgesetz, als auch in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention. Die Forderung richtet sich an den Unternehmer, die Gefährdungen sind am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen. Die Forderungen werden in den einzelnen Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen konkretisiert. Auch die fachliche Qualifikation wird festgeschrieben. Der Unternehmer kann sich beraten und helfen lassen, muss dies aufgrund der Qualifikation in vielen Bereichen auch. Die Gefährdungsbeurteilungen laufen nach einem festen Prozess ab und bilden einen ständigen Prozess der Verbesserung.
Wir unterstützen Sie, die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb zu implementieren und in die Prozesse vor Ort zu integrieren. Dabei beginnen wir übergeordnet mit der Organisation und arbeiten uns dann mit Ihnen an den Gefährdungsfaktoren Ihres Betriebes entlang. Die Betrachtungen werden je nach Gefährdung in unterschiedlicher Tiefe bearbeitet.
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- Alleinarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitszeit
- psychische Belastung
- Fuhrparkmanagement
- Maschinenbetrachtungen
- Bildschirmarbeitsplätze
Viele Vorschriften erfordern eine spezielle Fachkunde. Aufgrund unseres Teams können wir diese abdecken. Wenn Sie ein QM-System aufgebaut haben, können wir Ihnen helfen, das Thema der Gefährdungsbeurteilung in dieses zu integrieren.