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Grundbetreuung für Betriebe < 10 Mitarbeiter

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Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Beides zusammen bildet die Gesamtbetreuung. Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten gelten. Diese teilen sich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für Betriebe mit weniger als 10 MA (hochgerechnet auf Vollzeit) besteht die Möglichkeit einer besonderen Betreuung.

Unser Angebot zur Regelbetreuung unter 10 Mitarbeiter umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Die Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Gefahrstoffmanagement mit Gefahrsstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen
  • Notfallmanagement mit Erstellen der dazu benötigten Unterlagen
  • Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes
  • Anlagenbetrachtung und Erstellen der Betriebsanweisungen
  • Erstunterweisung Ihrer Mitarbeiter
  • Notwendige Ausbildungen z.B. Staplerfahrer, Kranfahrer, Hubbühnenbedienung u.v.m.
  • Angabe unserer Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte als betreuende Institution bei den notwendigen Institutionen (wie z.B. BG)

Weitere Betreuung erfolgt nach Auftrag auf Honorarbasis.

Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können anteilig angerechnet werden), die nicht an einem Unternehmermodell teilnehmen, müssen folgende Nachweise erbringen:

  • Grundbetreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt in festgelegten Zeitabständen
  • Information der Beschäftigten über die Betreuung (insbesondere muss ein Betriebsarzt benannt werden)
  • Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Betreuung bei besonderen Anlässen