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Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (FaSi)

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  • Gut zu wissen

Bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einer Fachkraft für Arbeitsicherheit (FaSi) und einem Betriebsarzt unterstützen lassen. Diese beraten den Unternehmer, seine Führungskräfte und die Interessenvertreter der Mitarbeiter. Die FaSi arbeitet im Team mit den Verantwortlichen, um Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und wenn möglich abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Auch bei Neubauten und Umbauten soll sie frühzeitig mit einbezogen werden. Dazu gibt es die Arbeitsschutzausschussitzungen (ASA), Betriebsbegehungen und die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.

Wie viel Zeit Ihre Fachkraft für Sie bereit stellen muss, erfahren Sie in der DGUV Vorschrift 2.

Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie:

  • Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Organisation und Themen von Unterweisungen
  • Begleitung und Unterstützung bei der Moderation der Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung
  • Betriebsbegehungen
  • Anfragen der Berufsgenossenschaften und der Bezirksregierung
  • Unterstützung beim Gefahrstoffmanagment
  • Beantworten von Fragen im Bereich Arbeitsschutz 
  • Information der betrieblichen Interessenvertreter
  • Integration des Arbeitsschutzes in Ihre Aufbau- und Ablauforganisation

Wir können Ihnen gerne die Berechungsgrundlagen anhand der DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung stellen und mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Betreuungszeiten in der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung berechnen.