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Vorsorgen nach Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV)

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in Deutschland seit dem 24. Dezember 2008 in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Mit Inkrafttreten der "Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" am 31. Oktober 2013 wurde der Begriff Vorsorgeuntersuchung durch den Begriff Vorsorge ersetzt. Im Zuge dessen ist die Bezeichnung G-Grundsätze in der ArbmedVV weggefallen. Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Die Inhalte haben sich jedoch nicht verändert.

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:  Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach den Grundlagen der ArbMedVV, Biomonitoring und reisemedizinische Beratung. Wir erstellen Ihnen anhand der Gefährdungsbeurteilungen und Begehungen eine arbeitsmedizinische Matrix. Hier können Sie erkennen, in welchen Bereichen Mitarbeiter zu welchen Vorsorgen eingeladen werden müssen. Grundsätzlich sind wir in unserer ärztlichen Tätigkeit weisungsfrei und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Wir nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil, um unsere Klienten und Kunden nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Gesetzgebung beraten zu können.

Wir bieten auch für Klein- und Kleinstbetriebe passende Vorsorge- und Beratungspakete an.