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Arbeitsmedizinische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz

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Ihre Vorteile auf einen Blick: Gewinnen Sie Rechtssicherheit und erfüllen Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Beugen Sie Berufskrankheiten vor und erkennen Sie arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig. Profitieren Sie durch die Kombination von arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung durch unsere Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte.

Der Umfang der Betreuung hängt von der Art und Größe des Betriebes ab. Er wird durch die DGUV Vorschrift 1 der jeweiligen Unfallversicherer konkretisiert. Wir vereinbaren mit Ihnen regelmäßige Betreuungszeiten oder eine Betreuung nach Bedarf, bei der Sie uns nur im Bedarfsfall beauftragen. Beratungsanlässe sind: Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe, grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren, Einführung neuer Arbeitsverfahren, Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe, Beratung der Beschäftigten über besondere Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen, Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Beurteilungen und Beratungen, betriebliche Suchtprävention, Fragen des Arbeitsplatzwechsels, der Eingliederung und Wiedereingliederung.

Arbeitsmedizinische Betreuung für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe gibt es spezielle Formen der arbeitsmedizinischen Betreuung:

  • Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung
    • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten ohne feste Mindesteinsatzzeiten für den Betriebsarzt. Der weitere Betreuungsbedarf ergibt sich aus der gemeinsam mit Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Alternative, bedarfsorientierte Betreuung: Bestimmte Unfallversicherungträger (Berufsgenossenschaften) erlauben die alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten (siehe jeweilige DGUV Vorschrift 2)
    • Voraussetzung: Sie nehmen an Schulungen der BG teil, um Fragen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit selbst zu beantworten und um geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Lärm- und Vibrationsverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).