« zurück

Tore und Türen

  • Allgemeines
  • Leistungen
  • Gut zu wissen

Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Türen und Tore regelmäßig durch eine Prüfung nach ASR A1.7  überprüft werden. Für die Prüfung von Türen und Tore wurden in der Gefährdungsbeurteilung spezielle Werte ermittelt. Diese Werte sind die Grundlage für Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfung. Unsere sachkundigen Mitarbeiter beraten Sie gerne nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 und tragen so zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Für die Prüfung von Türen und Tore erfolgt durch das ASZ Bocholt / Rhede e.V. eine fachkundige Beratung. Prüfungen können bei einer Fachfirma in Auftrag gegeben werden.

Rechtliche Grundlagen: BetrSichV §§ 3 und 14, ASR A1.7, DGUV Information 208-022