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Leitern und Tritte

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Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 überprüft werden. Für die Prüfung von Leitern und Tritte wurden in der Gefährdungsbeurteilung spezielle Werte ermittelt. Diese Werte sind die Grundlage für Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfung. Unsere sachkundigen Mitarbeiter prüfen und beraten als befähigte Personen nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 bei Ihnen vor Ort und tragen so zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte mit den folgenden Inhalten: 

  • Prüfung aller von Ihnen bereit gestellten Leitern und Tritte
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringung des Prüfsiegels

Bei der Prüfung wird besonders auf folgende Punkte geachtet:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
  • fehlende Bauteile
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Rechtliche Grundlagen: BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121-Teil 2