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Erstellen von Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

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Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen.

Unter dem Gesamtmotto "Gefahrstoffmanagement" erstellen wir Ihnen die geforderten Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe. Dazu gehen wir folgendermaßen vor:

  • Schritt 1: Erfassen aller für Sie relevanten Stoffe, die in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen anhand der von Ihnen bereit gestellten Sicherheitsdatenblättern
  • Schritt 2: Prüfung aller Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität
  • Schritt 3: Erstellen der Betriebsanweisung für jeden einzelnen Stoff. Der Umfang unserer Betriebsanweisungen umfasst nur eine DIN-A-4 – Seite. Stoffe mit ähnlichen Gefährdungen oder vergleichbaren Schutzmaßnahmen können in einer "Sammelbetriebsanweisung" oder "Gruppenbetriebsanweisung" zusammengefasst werden. Voraussetzung dazu ist das Vorhandensein eines Gefahrstoffkatasters und die Bereitstellung der Sicherheitsdatenblätter.

Zum Gefahrstoffmanagement gehört auch die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und das Erstellen eines Gefahrstoffkatasters. Die Erstellung dieser Dokumente kann auch von uns geleistet werden.