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Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen

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Es gibt keine einfache Regel, die vorschreibt, dass Sie – etwa ab einer bestimmten Betriebsgröße – einen Flucht- und Rettungsplan erstellen und aushängen müssen. Hier ist Ihre Eigenverantwortung gefragt und damit eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung. Eine Orientierung bietet die Arbeitsstättenverordnung. Sie fordert in § 4 das Auslegen oder Aushängen von einem Flucht- und Rettungsplan, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“.

Die gleichen Kriterien Lage, Ausdehnung, Benutzung nennt auch die DGUV-Regel 100-001. Demnach brauche Sie einen Flucht- und Rettungsplan:

  • wenn die Fluchtwegführung unübersichtlich ist
  • wenn sich in einem Gebäude viele ortsunkundige Personen aufhalten, wie Besucher, Kunden, Publikum etc.
  • wenn eine erhöhte Gefährdung besteht, z. B. durch Explosionsgefahr
  • wenn im Brandfall gefährliche Substanzen freigesetzt werden

Wenn auch Sie verpflichtet sind, Flucht- und Rettungspläne für Ihr Gebäude zu erstellen, unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe. Wir erstellen den Flucht und Rettungsplan nach den aktuellsten Vorschriften und dem neuesten Stand der Technik.(DIN ISO 23601). Sie besitzen Ihre Gebäudegrundrisse digital im DWG-Format oder DXF-Format, dann beararbeiten wir diese Formate weiter. Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, nehmen wir die Gebäudemaße auf und erstellen Ihnen daraus die geforderten Unterlagen.

Die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“ ersetzt seit 2010 die DIN 4844-3 als Regelwerk für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen. Sie definiert Details ihrer Gestaltung und enthält die neuen Sicherheitszeichen nach ISO 7010. Die neuen Brandschutzzeichen zeigen jetzt durchgehend eine stilisierte Flamme. Die gleichen Symbole wurden auch in die überarbeitete ASR A1.3 übernommen. Damit soll erreicht werden, dass Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen (auch über Arbeitsstätten hinaus) einheitlich dargestellt werden.