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Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Mitarbeiter angemessen reintegrieren, sodass sie langfristig leistungsfähig bleiben. Vom ersten Gespräch über die Umsetzung der einzelnen Schritte bis hin zur Auswertung und Optimierung des Wiedereingliederungsprozesses arbeiten wir mit Ihnen Seite an Seite. Wir helfen Ihnen auch dabei Arbeitsplätze für "leistungsgeminderte Mitarbeiter" zu finden oder bestehende Arbeitsplätze anzupassen.

Ihre Vorteile und Chancen des BEM: 

  • Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und erhalten 
  • Belastungen identifizieren und übergreifende Präventivmaßnahmen einleiten 
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Kündigungen reduzieren
  • Chronischen Berufskrankheiten vorbeugen 
  • Zusätzliche Personalkosten vermeiden 
  • Arbeitsplätze gesundheitsgerecht gestalten und so zu einem besseren Betriebsklima beitragen